Aus dem derzeitigen Verwaltungsrat unserer Kirchengemeinde ist der bis zum Jahr 2030 gewählte Herr Michael Mertes auf eigenen Wunsch aus privaten Gründen zurückgetreten.

Demzufolge ist der Pfarrgemeinderat aufgefordert, als Ersatz einen/eine NachfolgerIn zu wählen. Wählbar ist eine Person, die katholisch ist, in der Gemeinde Neuwied St. Matthias wohnt und das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Alle Gemeindemitglieder der Gemeinde Neuwied St. Matthias, die in der Pfarrei wohnen, katholisch sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind berechtigt, jeweils einen Kandidaten vorzuschlagen – innerhalb des Zeitraums vom 06.11. bis zum 04.12.2026 (2. Advent).

Der Kandidatenvorschlag muss beinhalten: den vollständigen Namen und die Anschrift des Vorgeschlagenen, dessen Geburtsdatum und den Beruf sowie das schriftliche Einverständnis des Vorgeschlagenen, eine eventuelle Wahl anzunehmen. Der Wahlvorschlag muss mit dem Datum, der Unterschrift, dem Namen und der vollen Anschrift der Person versehen sein, die ihn einreicht. Der Vorschlag ist in einem verschlossenen Umschlag im Zentralen Pfarrbüro der Gemeinde, Heddesdorfer Str. 10, 56564 Neuwied, in dem o. g. Zeitraum einzureichen.

Nach ortsüblicher Veröffentlichung der Kandidatenliste wird der Pfarrgemeinderat das neue Verwaltungsratsmitglied am 20.12.2026 in geheimer Wahl wählen – für eine Amtsdauer von vier Jahren.